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Hufbeschlagsausbildung |
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Rechtliche GrundlagenDie Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied ist im Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2006 (BGBl. 2006 Teil I, S. 900) geregelt. Bis zum Erlass einer neuen Rechtsverordnung gilt die Hufbeschlagverordnung vom 14.12.1965 (BGBl. I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 85 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) weiter. ZulassungsvoraussetzungenAnforderungen für die Beteiligung an einem Hufbeschlagslehrgang und an der Hufbeschlagprüfung zum staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied an der Hufbeschlagschule Schwaiganger Danach wird zur Prüfung zugelassen, wer:
VorbereitungslehrgangDer Vorbereitungslehrgang dauert vier Monate und findet bei genügender Beteiligung jeweils von Anfang Januar bis Ende April und von Mitte August bis Ende Dezember statt. Im Anschluß an den Vorbereitungslehrgang findet die Prüfung statt. Bei Bestehen berechtigt sie zur Ausführung des Hufbeschlags, jedoch nicht zur selbständigen Betriebsführung. Der Antrag auf selbstständige Ausübung des Gewerbes kann bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden. Ca. 3 Monate vor Beginn des Lehrganges erhalten alle Teilnehmer die Möglichkeit, in der Hufbeschlagschule ihre Eignung zu testen. Eigenes Werkzeug ist mitzubringen, ein Eisen muß geschmiedet und ein Huf beschlagen werden. Über die Zulassung zum Lehrgang entscheidet dann die Hufbeschlagschule gemäß den gezeigten Fertigkeiten. Zeugnisse
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